Die Nachsuchengruppe Waldeck-Frankenberg wurde im Zeitraum 2010 bis 2011 gegründet. Da es zu dieser Zeit noch nicht die Regelung des § 27 Abs. 7 des Hessischen Jagdgesetztes gab, bewiesen die Untere Jagdbehörde sowie die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften in Waldeck-Frankenberg große Weitsicht, indem sämtliche Nachsuchenführer der Nachsuchegruppe Waldeck-Frankenberg in allen Hegegemeinschaften anerkannt wurden. Also war bereits 2012 die revierübergreifende Nachsuche in Waldeck-Frankenberg möglich und somit hessenweit ein Novum.
Nach Einführung des § 27 Abs. 7 Hessisches Jagdgesetz wurde der Verwaltungsaufwand in der Hinsicht geringer, dass die Bestellung der Hundeführer durch die Hegegemeinschaften und die Untere Jagdbehörde entfallen konnte. Die Anerkennung der Gespanne für die hessenweite Nachsuche erfolgt nunmehr durch den RP in Kassel
Anforderungen an das Nachsuchengespann
An die Hundeführer und deren vierbeinige Jagdhelfer werden besondere Anforderungen gestellt, die nur von Gespannen, die ausschließlich Nachsuchen (also keine Stöberarbeit) betreiben, zu erfüllen sind. Die Hunde müssen einer vom JGHV anerkennten Jagdhunderasse angehören und vom RP zur jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifenden Nachsuche zugelassen sein. Die Hunde müssen ferner körperlich in der Lage sein, eine vielversprechende Hetze durchführen zu können. Der Hundeführer muss die physische Fähigkeit mitbringen, seinem Hund am Riemen und insbesondere bei einer Hetze zeitnah folgen und helfen zu können.
Wenn durch menschliches Verschulden ein Geschöpf geriet in Not und ein qualvoll Leiden, Dulden, einem wunden Wilde droht, wenn des Geistes hohe Stufe und es menschen Kunst nicht reicht, folgt der Hund dem bangen Rufe, seine Nase schafft es leicht.